Marktgemeindeamt St. Paul im Lav.
9470 St.Paul im Lav., Bezirk Wolfsberg /
Kärnten
URL: http://www.st-paul.at
e-mail: st-paul-lavanttal@ktn.gde.at
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul i. Lav. vom 15.06.2005, Zahl: 004-1/2005, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters im eigenen Wirkungsbereich auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden.
Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, und der von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet:
Paragraph eins,
Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998, werden auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes wie folgt aufgeteilt:
Referat I: Bürgermeister Ing. Hermann PRIMUS
Alle Aufgaben, die nicht ausdrücklich einem sonstigen Mitglied des Gemeindevorstandes im folgenden übertragen werden.
Insbesondere zählen dazu:
Allgemeine Verwaltung, Hauptverwaltung, Personalangelegenheiten, Finanzangelegenheiten, Versicherungswesen, Schulgemeinde und Schulwesen, Straßen- und Verkehrspolizei, Baurecht, Baubehörde, Planung, Hoch- und Tiefbau, Flächenumwidmungen und Bebauungspläne, Feuerwehr- und Feuerlöschwesen, Sicherheit und Bevölkerungsschutz, Jugend-Kultur/Kultur.
Referat II: 1.Vizebürgermeister Artur ASPRIAN
Familie und Jugend, Sozialwesen, Garten- und Parkanlagen, Ortsbildpflege, Sportwesen, Wohnungswirtschaft, Mietwesen.
Referat III: 2. Vizebürgermeister Waldemar BITESNICH
Straßen, Wege und Plätze, Brücken, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Schneeräumung, Bauhof.
Referat IV: Gemeindevorstand Mag. Karl MONSBERGER
Land- und Forstwirtschaft (Tierzucht, Vatertierhaltung, Pflanzenschutz) Gewerbliche Wirtschaft, Jagdwesen.
Referat V: Gemeindevorstand Martin Sommer
Gemeindeeigene Wirtschaftsbetriebe ( Kindergarten, Schwimmbad, Bestattung, Friedhof) Kinderspielplätze.
Referat VI: Gemeindevorstand Christina LEITNER
Fremdenverkehr, Umweltschutz, Wasserversorgung, Kanalisation. Abfallbeseitigung.
Paragraph 2,
Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Paragraph 3,
Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten:
REFERENTEN: VERTRETER:
Paragraph 4,
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie an der Amtstafel angeschlagen worden ist. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 24.04.2003, Zahl: 004-1/2003, außer Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
St. Paul, am 16.06.2005
Angeschlagen am:
Abgenommen am: