Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul im Lav., vom 13.12.2012, Zahl: 817-0/2012, mit der Friedhofsgebühren für den Gemeindefriedhof St. Martin/Granitztal ausgeschrieben werden
Gemäß Paragraph 13, Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung -
K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 65 aus 2012,, in Verbindung mit Paragraph 15, Absatz 3, Ziffer 4, Finanz-ausgleichsgesetz 2008 - FAG 2008, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2007,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2012,, wird verordnet:
Paragraph eins, Benützungsgebühren
Für die Grab- u. Urnenbenützung sowie für die Friedhoferhaltung werden nachstehend angeführte Gebühren u. Beiträge eingehoben:
a) Familiengräber jährlich € 12,--
b) Einzelgräber u. Urnennischen jährlich € 7,--
Die unter Punkt 1 angeführten jährlichen Grabgebühren sind für 5 Jahre im vorhinein, und zwar ab Beginn des Nutzungsrechtes, zu entrichten.
Die unter Punkt 2 angeführte Gebühr für eine Urnennische ist für 10 Jahre im vorhinein,
und zwar ab Beginn des Nutzungsrechtes, zu entrichten.
Paragraph 2, Abgabenschuldner
Ermangelung solcher jene Personen, die mit dem Verstorbenen vor seinem Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder Personen, welche den Auftrag schriftlich erteilen, verpflichtet.
Paragraph 3, Inkrafttreten
Der Bürgermeister:
Ing. Hermann Primus
Angeschlagen am: 18.12.2012Abgenommen
am: 15.01.2013