Marktgemeindeamt St. Paul im Lav.

9470 St.Paul im Lav., Bezirk Wolfsberg / Kärnten

URL: http://www.st-paul.at

e-mail: st-paul-lavanttal@ktn.gde.at

Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde

St. Paul i. Lav. vom 15.12.2009, Zahl: 811-3/2009, mit der Kanalanschlussbeiträge ausgeschrieben werden

Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 - K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 58 aus 2008, und Paragraphen 11 und 13 des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes 1999 - K-GKG, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1999,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 77 aus 2005,, wird verordnet:

Paragraph eins,

Allgemeine Bestimmungen

  1. Ziffer eins
    Die Marktgemeinde St.Paul i. Lav., errichtet und betreibt zur Sammlung, Ableitung Reinigung, Behandlung oder Beseitigung der im Gemeindegebiet anfallenden Abwässer Kanalisationsanlagen.

  1. Ziffer 2
    Als Errichtung und Betrieb im Sinne des Absatz eins, gilt auch die Beteiligung der Markt- gemeinde St.Paul i. Lav., an der Errichtung

und den Betrieb einer Kanalisationsanlage eines anderen Rechtsträgers, soweit diese der Sammlung, Ableitung, Reinigung, Behandlung oder Beseitigung der Abwässer des Gemeindegebietes oder von Teilen davon dient.

Paragraph 2,

Ausschreibung und Geltungsbereich

  1. Ziffer eins
    Zur Deckung der Kosten der Errichtung von Kanalisationsanlagen nach Paragraph eins, werden Kanalanschlussbeiträge, Ergänzungsbeiträge und Nachtragsbeiträge eingehoben.

  1. Ziffer 2
    Diese Verordnung gilt für die im Gebiet der Marktgemeinde

St.Paul i. Lav. mit Verordnung vom 04.05.1994, Zahl:

713-0/1994, und 16.07.1996, Zahl: 713-0/1996, sowie vom 30.03.2001, Zahl: 713-0/2001 festgelegten Einzugsbereiche (Kanalisationsbereiche).

Paragraph 3,

Abgabengegenstand

Der Kanalanschlussbeitrag (Ergänzungsbeitrag, Nachtragsbeitrag)

ist für jene Gebäude oder befestigten Flächen zu entrichten, für die ein Anschlussauftrag erteilt oder für die ein Anschlussrecht eingeräumt wurde.

Paragraph 4,

Beitragssatz

Der Beitragssatz für die Kanalisationsanlagen im Bereich der Marktgemeinde St.Paul i. Lav., wird mit

€ 2.180,--

(inkl. Mwst.)

pro Bewertungseinheit festgelegt.

Paragraph 5,

Bewertungseinheit

Die Zahl der Bewertungseinheiten ist nach den in der Anlage zum Gemeindekanali- sationsgesetz enthaltenen Ansätzen zu ermitteln und beträgt jedenfalls 1 (Grundeinheit) für die Herstellung eines Kanalanschlusses.

Paragraph 6,

Ausmaß

Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages (Ergänzungsbeitrages, Nachtragsbeitrages) ergibt sich aus der Vervielfachung der Summe der Bewertungseinheiten für das anzuschließende Bauwerk

oder die anzuschließende befestigte Fläche mit dem Beitragssatz.

Paragraph 7,

Abgabenschuldner

  1. Ziffer eins
    Zur Entrichtung des Kanalanschluss-, Ergänzungs- und Nachtragsbeitrages sind die Eigentümer des Gebäudes oder der befestigten Flächen verpflichtet.

  1. Ziffer 2
    Der Grundeigentümer haftet, soferne er nicht selbst Abgabenschuldner ist, für den Kanalanschluss-, Ergänzungs- und Nachtragsbeitrag mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilen Hand.

Paragraph 8,

Fälligkeit

Der Kanalanschluss-, Ergänzungs- und Nachtragsbeitrag ist

mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig.

Paragraph 9,

Inkrafttreten

  1. Ziffer eins
    Diese Verordnung tritt mit 01.01.2010 in Kraft.

  1. Ziffer 2
    Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St.Paul i. Lav. vom 30. März 2001, Zahl: 713-3/2001, außer Kraft.

St.Paul, den 17.12.2009

Der Bürgermeister:

Ing. Hermann Primus

Angeschlagen am: 28.12.2009

Abgenommen am: 11.01.2010