VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul i.Lav. vom 28.5.2020, Zahl: 250-0/2020 mit welcher die Hort-Ordnung der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal vom 3.11.2017, Zahl 250-0/2017, gemäß $ 14 des Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetztes (K-KBBG) Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2011,, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2020,, festgelegt wurde, abgeändert wird

Nach römisch III Absatz eins, wird Absatz eins a, eingefügt:

Absatz eins a,  Aufgrund des eingeschränkten Betreuungsbetriebes infolge der COVID-19 Krisensituation, wird der in Absatz eins, festgelegte Elternbeitrag für die Monate April 2020 und Mai 2020 auf € 1,-- reduziert.

                                                                                                                Der Bürgermeister:

Ing. Hermann Primus