Kinderbildungs- und Betreuungsordnung

Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul i.Lav. vom 28.5.2020, Zahl: 240-3/2020 mit dem die vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal in seiner Sitzung am 5.11.2019, Zl:240-3/2019, aufgrund der Bestimmungen des Paragraph 14, Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (K-KBBG) Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 2011, zuletzt geändert durch Landesgesetzblatt Nr. 29 aus 2020, die Kinderbildungs- und betreuungsordnung für den Kindergarten St. Paul (St. Paul inkl. Bildungscampus und Granitztal) abgeändert wird

Nach Paragraph 3, wird Paragraph 3 a, samt Überschrift eingefügt:

„Sondervorschriften Kindergartenbeiträge“

Paragraph 3 a,      Aufgrund des eingeschränkten Kindergartenbetriebes infolge der COVID-19 Krisensituation, wird der in Paragraph 3, festgelegte Kindergartenbeitrag für die Monate April 2020 und Mai 2020 um die Hälfte reduziert.

                                                                                                                Der Bürgermeister:

Ing. Hermann Primus