VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal vom 27.04.2023, Zahl: 031-2/01/2023-A03/2023, mit welcher im Flächenwidmungsplan die Festlegung „Aufschließungsgebiet. für das Grundstück 245 (zum Teil) KG 77129 St. Paul im Ausmaß von ca. 74 m² aufgehoben wird
Aufgrund der Paragraphen 25 und 41 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, LGBL. Nr. 59/2021 wird verordnet:
Paragraph eins,
Wirkungsbereich
Für das Grundstückes Nr. 245 (zum Teil), KG 77129 St. Paul, im Ausmaß von ca. 74 m², wird im Flächenwidmungsplan die Festlegung „Aufschließungsgebiet“ aufgehoben.
Paragraph 2,
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Stefan Salzmann
ERLÄUTERUNGEN
zur Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul im Lav. vom 27.04.2023,
Zahl: 031-2/01/2023-A03/2023.
Die von der Aufhebung des Aufschließungsgebiet betroffenen Parzelle Nr. 245 (Teil), befindet sich in der KG 77129 St. Paul, im Einflussbereich des Granitzbaches und ist als Bauland-Wohngebiet gewidmet. Aufgrund des Gefahrenzonenplanes des Granitzbaches wurde ggst. Grundstück als Aufschließungsgebiet (Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul vom 19.07.2006, Zahl: 031-2/2/2006, Lageplan ad Nr. A18/2006) festgelegt.
Stellungnahme der Abteilung 12 Wasserwirtschaft, Uabt. Klagenfurt vom 23.03.2023:
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Aufhebung des A-Gebietes für die beantragten Teilflächen lediglich um eine Richtigstellung der tatsächlich umbauten Flächen handelt und dass im Bereich dieser Flächen lediglich geringe Wassertiefen (HQ 100) auftreten können, besteht aus wasserbautechnischer Sicht kein Einwand gegen die beantrage Aufhebung des A-Gebietes für diese Flächen.
Aufgrund der positiven Stellungnahme der Abteilung 12 Wasserwirtschaft-Uabt. Wasserwirtschaft, Klagenfurt kann die Festlegung Aufschließungsgebiet in einem Ausmaß von ca. 74 m² im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde St. Paul im Lav. wieder aufgehoben werden und deshalb wurde die Aufhebung vom Gemeinderat der Marktgemeinde St. Paul im Lav. am 27.04.2023 beschlossen.