Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal vom 6. März 2023,
Zahl: 031-2/01/2022/GR, genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 15. Februar 2023,
Zahl: 03-Ro-106-1/1-2023 mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

(1) Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal wird wie folgt geändert:

1/2022   Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 41, KG 77131 Weinberg

              von „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland-Garten“

              im Ausmaß von ca. 318 m²

(2) Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Stefan Salzmann