KUNDMACHUNG

Die Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal beabsichtigt entsprechend der Paragraphen 9,, 10 und 12 des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, K-ROG 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, in der Fassung Landesgesetzblatt 17 aus 2025,, das im Entwurf vorliegende örtliche Entwicklungskonzept für das gesamte Gemeindegebiet (ÖEK 2025) durch Verordnung zu beschließen.

Der Entwurf (Kundmachungsexemplar) des örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK 2025) inkl. Umweltbericht gemäß Paragraph 7, K-UPG liegt im Gemeindeamt, Bauabteilung, während der für den Parteienverkehr geltenden Amtsstunden der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal, vier Wochen hindurch in der Zeit

vom 6. Oktober bis 3. November 2025

zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Zusätzlich ist das Kundmachungsexemplar samt Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde St. Paul im Lavanttal www.sanktpaul.at/amtstafel/kundmachungen einsehbar.

Gemäß Paragraph 12, Absatz eins, K-ROG 2021 und Paragraph 8, Absatz eins, K-UPG ist jede Person berechtigt, innerhalb der Auflagefrist eine Stellungnahme zum Entwurf des örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie zum Umweltbericht zu erstatten.

Der Bürgermeister:

Stefan Salzmann