St. Georgen i. Lav., 07.12.2022
Zahl: 902-1/2022
Betreff: Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2023
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal vom 07. Dezember 2022.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
9. Dezember 2022 bis 16. Dezember 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (www.sankt-georgen.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Karl M a r k u t