Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal vom 06. Mai 2024, Zahl: 904-1/2/2024.

Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal in seiner Sitzung am 03.05.2024 den Rechnungsabschluss 2023 beschlossen hat.

Der Rechnungsabschluss 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom

06. Mai 2024 bis 03. Juni 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde (https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn) sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.sankt-georgen.at) bereitgestellt.

Der Bürgermeister:

LAbg. Karl Markut