Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St.Georgen im Lavanttal vom 17.04.2025, Zahl: 904-1/2025.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl.Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 95/2024, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
18.04.2025 bis 28.04.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt St.Georgen im Lav. zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.sankt-georgen.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
LAbg. Karl Markut