Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde St.Georgen im Lavanttal vom 24.04.2024, Zahl: 904-1/2024.

Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl.Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 78/2023, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

25.04.2024 bis 02.05.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt St.Georgen im Lav. zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.sankt-georgen.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

LAbg. Karl Markut