Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal vom 28. April 2022, Zahl 904-1/2022.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal in seiner Sitzung am 22. April 2022 den Rechnungsabschluss 2021 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
28. April 2022 bis 27. Mai 2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt St. Georgen im Lavanttal zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde sowie auf der Homepage (https://www.sankt-georgen.at) bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Karl Markut