Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde St.Georgen im Lavanttal vom 12.04.2022, Zahl: 904-0/2022.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, LGBl.Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung LGBl.Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
12.04.2022 bis 20.04.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.sankt-georgen.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Karl Markut