Zahl: 902-1/2024

Betreff: Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde St. Georgen im Lavanttal vom 12. Dezember 2024.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

12. Dezember 2024 bis 20. Dezember 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (www.sankt-georgen.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

LAbg. Karl Markut