Gemeinde St. Georgen im Lavanttal
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9423 St. Georgen im Lav. DVR: 0643963 Auskünfte:AL Loibnegger
Internet: www.sankt-georgen.at e-mail: st-georgenlavanttal@ktn.gde.at
Zahl: 813-0/2003
V E R O R D N U N Grömisch fünf E R O R D N U N G
Des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen im Lav., vom 22.12.2003, Zahl: 813-0/2003, mit der Gebühren für die Entsorgung von Abfällen und die Umweltberatung ausgeschrieben werden.
Gemäß § 89 der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung, LGBl. Nr. 34/1994, zuletzt geändert durch 14/1999, in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 23.03.1995, Zahl: 813-0/1995, wird verordnet:Gemäß Paragraph 89, der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung, Landesgesetzblatt Nr. 34 aus 1994,, zuletzt geändert durch 14/1999, in Verbindung mit der Verordnung des Gemeinderates vom 23.03.1995, Zahl: 813-0/1995, wird verordnet:
§ 1Paragraph eins,
Abfallgebühren
Als Vergütung für die Entsorgung und Umweltberatung werden Abfallgebühren ausgeschrieben.
Die Abfallgebühren werden geteilt ausgeschrieben. Als Bereitstellungsgebühr für die Bereitstellung der Einrichtungen zur Entsorgung der Abfälle und der Umweltberatung und für die Möglichkeit ihrer Benützung bzw. Inanspruchnahme einerseits und als Entsorgungsgebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme der Einrichtungen andererseits.
Werden als Müllbehälter Müllsäcke vorgesehen, so gilt als Müllbehälter die jährlich erforderliche Anzahl an Müllsäcken.
Die jährliche Bereitstellungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem je Abfuhrtermin festgesetzten Gebührensatz. Der Gebührensatz je Abfuhrtermin beträgt für die Bereitstellungsgebühr:
je
60 l Müllsack
Euro 1,45
je
80 l
Müllbehälter
Euro 2,05
je
120 l
Müllbehälter
Euro 3,20
je
240 l
Müllbehälter
Euro 4,85
je
1100 l
Müllbehälter
Euro 13,40
je
60 l Müllsack
Euro 1,40
Die Benützungsgebühr ergibt sich:
im Abholbereich aus der Vervielfachung der aufgestellten Müllbehälter mit dem je Abfuhrtermin festgesetzten Gebührensatz:
je
60 l Müllsack
Euro 2,85
je
80 l
Müllbehälter
Euro 3,65
je
120 l
Müllbehälter
Euro 4,80
je
240 l
Müllbehälter
Euro 6,25
je
1100 l
Müllbehälter
Euro 17,30
je
Kubikmeter Müll
lose
Euro 12,00
im Sonderbereich aus der Vervielfachung des Gebührensatzes mit der Zahl der ausgegebenen Müllsäcke:
je
60 l Müllsack
Euro 2,40
Die Abfallgebühr für den Biomüll wird als einheitliche Entsorgungsgebühr ausgeschrieben. Die Höhe der Entsorgungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der aufgestellten Behälter mit dem je Abfuhrtermin festgesetzten Gebührensatz. Der Gebührensatz beträgt für die Entsorgungsgebühr:
je
120 l Behälter und Entleerung
Euro 4,00
je
240 l Behälter und Entleerung
Euro 8,00
Die Gebührensätze verstehen sich inkl. 10 % Mehrwertsteuer.
§ 2Paragraph 2,
Abgabenschuldner
Schuldner der Abfallgebühren sind die Eigentümer der Grundstücke, für welche Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen bereitgestellt werden. Steht ein Bauwerk auf fremden Grund und Boden, so ist der Eigentümer des Bauwerkes, im Falle eines Baurechtes der Inhaber des Baurechtes, Schuldner der Abfallgebühren. Miteigentümer schulden die Abfallgebühr zur ungeteilten Hand.
Die Gebührenschuld geht im Falle eines Eigentumsüberganges eines Grundstückes auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer eines Grundstückes haftet mit dem Abgabenschuldner zur ungeteilten Hand für die Abfallgebühren, die für die Zeit von einem Jahr vor dem Wechsel im Eigentum zu entrichten waren.
§ 3Paragraph 3,
Fälligkeit
Die Bereitstellungs-, Benützungs- und Entsorgungsgebühr für den Abholbereich und Sonderbereich ist halbjährlich mit Bescheid vorzuschreiben.
§ 4Paragraph 4,
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde St. Georgen im Lav. vom 20.12.2001, Zahl: 813-0/2001, außer Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
(Karl Markut)
Angeschlagen am: 23.12.2003
Abgenommen am: