KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard i.Lav. vom 12.12.2024.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 78 aus 2023,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

12.    Dezember 2024 bis 19. Dezember 2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht

aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde

(https://www.bad-st-leonhard.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgemeister:

Dieter Dohr