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des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard i. Lav. vom ………………….., Zahl: 810-4/1/2017, mit der Wasserbezugsgebühren ausgeschrieben werden
Gemäß Paragraph 13, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 (K-AGO), Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 25 aus 2017,, und Paragraphen 23 und 24 des Kärntner Gemeindewasserversorgungsgesetzes (K-GWVG), LGBl. Nr. 107/97, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2013,, wird verordnet:
Paragraph eins,
Ausschreibung
Für die Bereitstellung und Benützung der Gemeindewasserversorgungsanlage Bad St. Leonhard i. Lav. wird eine Wasserbezugsgebühr ausgeschrieben.
Paragraph 2,
Gegenstand der Abgabe
Für die tatsächliche Inanspruchnahme der Gemeindewasserversorgungsanlage ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten.
Paragraph 3,
Höhe der Wasserbezugsgebühr
(1) Die Wasserbezugsgebühr für die tatsächliche Inanspruchnahme ist aufgrund des
tatsächlichen Wasserverbrauches mittels eines Wasserzählers zu ermitteln.
(2) Die Höhe der Benützungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der bezogenen Wasser-
menge in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.
(3) Der Gebührensatz beträgt € 1,50 je Kubikmeter Wasser (inkl. 10 % MwSt.).
Paragraph 4,
Abgabenschuldner
Zur Entrichtung der Wasserbezugsgebühr ist der Eigentümer des an die Gemeindewasserver-sorgungsanlage angeschlossenen Grundstücks verpflichtet. Bei Vermietung oder Verpachtung des gesamten an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücks an einen Bestandnehmer ist dieser zur Entrichtung der Wasserbezugsgebühr verpflichtet.
Paragraph 5,
Festsetzung der Abgabe
Die Wasserbezugsgebühr ist jeweils vierteljährlich am 1.3., 1.6., 1.9. und 1.12. festzusetzen.
Paragraph 6,
Wirksamkeit
(1) Diese Verordnung tritt am 1.1.2018 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der
Stadtgemeinde Bad St. Leonhard i. Lav. vom 21.12.2006, Zahl: 810-4/1/2006, außer Kraft.
Der Bürgermeister:
(Simon Maier)
Angeschlagen am:
Abgenommen am: