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VERORDNUNG
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, 9462 Hauptplatz 46 vom 14.12.2021, Zahl: 004-1/GR/5/2021, genehmigten Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 31.Jänner 2024, Zahl: RO-8-34609/2023-66, mit der der
Flächenwidmungsplan geändert wird.
Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:
Paragraph eins,
Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal wird wie folgt geändert:
8/2021 Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 947/2, KG 77011 Bad St. Leonhard, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Lagergebäude“ im Ausmaß von ca. 492 m².
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Der Bürgermeister:
Dieter Dohr