VERORDNUNG

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal,

9462 Hauptplatz 46 vom 19.12.2023, Zahl: 004-1/GR/4/2023, genehmigten Bescheid der

Kärntner Landesregierung vom 28. April 2024, Zahl: RO-8-4846/2024-9, mit der der

Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal wird wie folgt geändert:

5a/2023         Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 909/1, 906/1 und 909/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Photovoltaikanlage“ im Ausmaß von ca. 670 m².

5b/2023         Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 906/1 und 909/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Grünland - Photovoltaikanlage“ im Ausmaß von ca. 125 m².

5c/2023         Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 902/2, 909/3 und 913/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche“ im Ausmaß von ca. 273 m².

5d/2023         Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 909/3, 906/1, 913/2 und 909/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ im Ausmaß von ca. 128 m².

Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Dieter Dohr