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VERORDNUNG
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal,
9462 Hauptplatz 46 vom 19.12.2023, Zahl: 004-1/GR/4/2023, genehmigten Bescheid der
Kärntner Landesregierung vom 28. April 2024, Zahl: RO-8-4846/2024-9, mit der der
Flächenwidmungsplan geändert wird.
Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:
Paragraph eins,
Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal wird wie folgt geändert:
5a/2023 Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 909/1, 906/1 und 909/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Photovoltaikanlage“ im Ausmaß von ca. 670 m².
5b/2023 Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 906/1 und 909/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Grünland - Photovoltaikanlage“ im Ausmaß von ca. 125 m².
5c/2023 Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 902/2, 909/3 und 913/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche“ im Ausmaß von ca. 273 m².
5d/2023 Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 909/3, 906/1, 913/2 und 909/2 je KG 77016 Theißing, von derzeit „Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Grünland – Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ im Ausmaß von ca. 128 m².
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Der Bürgermeister:
Dieter Dohr