Verordnung

des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal vom 30.09.2021,

Zahl: 004-1/GR/4/2021, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird.

Paragraph eins,

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal hat am 30.09.2021 folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen:

1a/2021         Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 12, KG Kliening, von derzeit „Grünland - Schiabfahrt, Schipiste“ in „Bauland - Reines Kurgebiet“ im Gesamtausmaß von ca. 2.364 m².

1b/2021          Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 12, KG Kliening, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Reines Kurgebiet“ im Gesamtausmaß von ca. 698 m².

1c/2021          Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 12 und 13, alle KG Kliening, von derzeit „Grünland - Schiabfahrt, Schipiste“ in „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ im Gesamtausmaß von ca. 253 m².

1d/2021          Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 12, KG Kliening, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland - Schiabfahrt, Schipiste“ im Gesamtausmaß von ca. 27 m².

Die Kärntner Landesregierung hat mit Bescheid vom 29.08.2022, Zahl: 03-Ro-8-1/14-2022, die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Dieter Dohr