VERORDNUNG

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, 9462 Hauptplatz 46 vom 19.12.2023, Zahl: 004-1/GR/4/2023, genehmigten Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 29. Mai 2024, Zahl: RO-8-4846/2024-19, mit der der

Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal wird wie folgt geändert:

3/2023            Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 41, KG 77013 Schiefling, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Dorfgebiet“ (§ 17 K-ROG 2021) im Ausmaß von ca. 640 m².

Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Dieter Dohr