VERORDNUNG

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, 9462 Hauptplatz 46 vom 28.09.2023, Zahl: 004-1/GR/3/2023, genehmigten Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 16.Jänner 2024, Zahl: RO-8-34609/2023-62, mit der der

Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal wird wie folgt geändert:

4a/2023         Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 357, 367 und 370 je KG 77014 Schönberg, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland – Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes“ im Ausmaß von ca. 3555 m².

4b/2023         Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 934, KG 77014 Schönberg, von derzeit „Verkehrsfläche – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Grünland – Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes“ im Ausmaß von ca. 65 m².

4c/2023         Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 359, 362, 934, 364, 372/3 und 366 je KG 77014 Schönberg, von derzeit „Grünland – Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes“ in „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ im Ausmaß von ca. 940 m².

Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Dieter Dohr