VERORDNUNG

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, 9462 Hauptplatz 46 vom 29.06.2023, Zahl: 004-1/GR/2/2023, genehmigten Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 14.November 2023, Zahl: 15-RO-8-1/21-2023, mit der der

Flächenwidmungsplan geändert wird.

Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:

Paragraph eins,

Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal wird wie folgt geändert:

22/2021          Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 54/25 und 54/26, beide KG 77017 Twimberg, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Wohngebiet“ im Gesamtausmaß von ca. 351 m².

Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.

Paragraph 2,

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.

Der Bürgermeister:

Dieter Dohr