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VERORDNUNG
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, 9462 Hauptplatz 46 vom 29.06.2023, Zahl: 004-1/GR/2/2023, genehmigten Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 14.November 2023, Zahl: 15-RO-8-1/21-2023, mit der der
Flächenwidmungsplan geändert wird.
Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021 – K-ROG 2021 wird verordnet:
Paragraph eins,
Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal wird wie folgt geändert:
22/2021 Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 54/25 und 54/26, beide KG 77017 Twimberg, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Bauland - Wohngebiet“ im Gesamtausmaß von ca. 351 m².
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Der Bürgermeister:
Dieter Dohr