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Verordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal vom 25.02.2021,
Zahl: 004-1/GR/1/2021, mit der der Flächenwidmungsplan geändert wird.
Paragraph eins,
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal hat am 25.02.2021 folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen:
4a/2021 Umwidmung von Teilflächen der Parzellen Nr. 5/1, 12 und 13, alle KG 77014 Schönberg, von derzeit „Grünland - Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ in „Grünland – Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes“ im Gesamtausmaß von ca. 369 m².
4b/2021 Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 976/1, KG 77014 Schönberg, von derzeit „Verkehrsflächen – allgemeine Verkehrsfläche“ in „Grünland – Hofstelle eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes“ im Ausmaß von ca. 31 m².
Die Kärntner Landesregierung hat mit Bescheid vom 27.03.2023, Zahl: 03-Ro-8-1/7-2023, die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.
Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2,
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Der Bürgermeister:
Dieter Dohr