römisch fünf E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Völkermarkt vom 22. Dezember 2015, Zahl:
K-811-6/001-2015-001 römisch XIII, mit der Kanalgebühren ausgeschrieben werden
Gemäß der Paragraphen 24 und 25 Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz – K-GKG, LGBl.Nr. 62/1999, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 85 aus 2013,, wird verordnet:
Paragraph eins,
Ausschreibung
Für die Bereitstellung und die Benützung der Kanalisationsanlage Völkermarkt wird eine Kanalgebühr ausgeschrieben. Die Kanalgebühr wird als Bereitstellungs- und als Benützungsgebühr ausgeschrieben.
Paragraph 2,
Gegenstand der Abgabe
Für die Bereitstellung und die Möglichkeit der Benützung der Kanalisationsanlage ist eine Bereitstellungsgebühr, für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage eine Benützungsgebühr, zu entrichten.
Paragraph 3,
Bereitstellungsgebühr
(1) Die Bereitstellungsgebühr ist für jene Gebäude und befestigten Flächen zu entrichten, für welche die Gemeindekanalisationsanlage bereitgestellt wird (Möglichkeit der Benützung). Für diese Gebäude und befestigten Flächen muss die Anschlusspflicht ausgesprochen, oder ein Anschlussrecht eingeräumt sein.
(2) Die Bereitstellungsgebühr beträgt für jedes Gebäude und für jede befestigte Fläche pro Bewertungseinheit EUR 114,00 (inkl. 10 % USt.). Die Bewertungseinheiten sind laut Anlage zum Gemeindekanalisationsgesetz zu ermitteln.
Paragraph 4,
Benützungsgebühr
(1) Die Höhe der Benützungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des zuletzt mittels Wasserzählers ermittelten Wasserverbrauches eines Jahres (Ablesezeitraum) in Kubikmeter mit dem Gebührensatz von EUR 1,65 (inkl. 10 % USt).
Seite - 2 -
(2) Wird als Berechnungsgrundlage für die Benützungsgebühr der Wasserverbrauch herangezogen, sind auf Antrag des Abgabepflichtigen verbrauchte Wassermengen, die im Rahmen der bestehenden Gesetze nachweisbar nicht in die öffentliche Kanalisationsanlage eingebracht werden, bei der Berechnung der Benützungsgebühr in Abzug zu bringen. Die Gemeinde hat, soweit ein Nachweis auf andere Weise nicht erbracht wird, den Nachweis an den Einbau und den Betrieb einer geeigneten Messanlage (z.B. geeichte Wasseruhr) zur Feststellung der Abwassermenge zu binden.
(3) Kann der Abwasseranfall nicht im Wege des Wasserverbrauches genau ermittelt werden, da der Wasserverbrauch nicht oder nicht zur Gänze durch einen geeichten Wasserzähler ermittelt werden kann, so findet eine Pauschalierung insoweit statt, dass ein Abwasseranfall von 132 m³ pro Bewertungseinheit nach dem Gemeindekanalisationsgesetz und Jahr angenommen wird. Dieser pauschalierte Abwasseranfall wird mit dem Gebührensatz vervielfacht. Im Falle von Leitungs- und Baugebrechen ist der Abwasseranfall nach Maßgabe der Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO) zu schätzen.
Paragraph 5,
Abgabenschuldner
Zur Entrichtung der Kanalgebühr (Bereitstellungs- und Benützungsgebühr) sind die Eigentümer der an die Kanalisationsanlage angeschlossenen Gebäude oder der befestigten Flächen verpflichtet.
Paragraph 6,
Festsetzung der Abgabe
Die Kanalgebühr ist jährlich mittels Abgabenbescheid festzusetzen und zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Festsetzung der anteiligen Vorauszahlungen hat nach den Abgabenbemessungen des vorangegangen Jahres zu erfolgen. Erstreckt sich der zuletzt ermittelte Wasserverbrauch nicht auf den Zeitraum eines vollen Jahres, so ist der abgelesene Wasserverbrauch im Verhältnis der Zeiträume auf ein volles Jahr umzurechnen. Bei Änderungen sind die Bemessungsgrundlagen, soweit sie nicht berechnet werden können, zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind (Paragraph 184, Absatz eins, BAO).
Paragraph 7,
Wirksamkeitsbeginn
(1) Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Völkermarkt vom 22. Dezember 2009, Zahl: K-623/2009-713 römisch XIII, außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Angeschlagen am: 23.12.2015
Valentin Blaschitz
Abgenommen am: 21.01.2016