Kundmachung des Rechnungsabschlusses 2019
K U N D M A C H U N G
des Bürgermeisters der Gemeinde Neuhaus vom 18.05.2020
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG,
Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, wird kundgemacht, dass der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
19.05.2020 bis zum 16. 06.2020
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://www.neuhaus.gv.at/] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gerhard Visotschnig