KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Gemeinde Gallizien vom 20. April 2023, Zl. 900-4/01/2023.
Gemäß Paragraph 54, Absatz 3, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
20. bis 27. April 2023
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde [https://gallizien.gv.at] bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister
LAbg. Hannes Mak
Angeschlagen am: 20.04.2022
Abgenommen am: