VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach vom 22.12.2000, Zahl: 4619-0/00, mit der der Flächenwidmungsplan 2000 erlassen wird.

Gemäß Paragraph eins, Absatz eins, des Gemeindeplanungsgesetzes 1995, K-GplG 1995, Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 1995, i.d.g.F. wird verordnet:

Paragraph eins

Der mit den Beschlüssen des Gemeinderates vom 10.2.2000, Zahl:

369-0/00, und 22.12.2000, Zahl: 4619-0/00, abgeänderte und in der Anlage dieser Verordnung im Maßstab 1:2500 und 1:5000 zeichnerisch dargestellte Flächenwidmungsplan wird als "Flächenwidmungsplan 2000" für das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach erlassen.

Paragraph 2

Mit dem "Flächenwidmungsplan 2000" wird festgelegt, welche Teile des Gemeindegebietes als Bauland (Paragraph 3, Gemeindeplanungsgesetz 1995), als Grünland (Paragraph 5, Gemeindeplanungsgesetz 1995) und als Verkehrsfläche (Paragraph 6, Gemeindeplanungsgesetz 1995) sowie welche Flächen als Vorbehaltsflächen (Paragraph 7, Gemeindeplanungsgesetz 1995) und als Sonderwidmungen (Paragraph 8, Gemeindeplanungsgesetz 1995) ausgewiesen sind.

Paragraph 3

Der "Flächenwidmungsplan 2000" wird mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Genehmigung durch die Kärntner Landesregierung in der Kärntner Landeszeitung wirksam.

Mit diesem Tage tritt die Verordnung über die Erlassung des Flächenwidmungsplanes vom 7.12.1963, Zahl: 1305/63, i.d.g. F. außer Kraft.