Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach, vom 10.07.2008, Zahl: 1517-0/2008 , mit welcher für die Kanalisationsanlage Aufschließungsbeiträge ausgeschrieben werden
Gemäß Paragraphen 19, ff Kärntner Gemeindekanalisationsgesetz - K-GKG, Landesgesetzblatt Nr. 62 aus 1999,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 12 aus 2005,, wird verordnet:
Paragraph eins
Ausschreibung
Zur Deckung der Kosten der Errichtung und des Betriebes der Kanalisationsanlage der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach wird für jedes im Kanalisationsbereich gelegene und nach dem Flächenwidmungsplan für eine Bebauung in Betracht kommende Grundstück ein Aufschließungsbeitrag ausgeschrieben.
Paragraph 2
Abgabenschuldner
Zur Entrichtung des Aufschließungsbeitrages sind die Eigentümer der Grundstücke nach Paragraph eins, verpflichtet.
Paragraph 3
Ausmaß
(1) Die Höhe des Aufschließungsbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der Summe der Quadratmeter des Grundstückes oder Grundstücksteiles mit den im nachstehenden Absatz festgelegten Sätzen.
(2) Die Sätze werden je Quadratmeter des Grundstückes oder Grundstücksteiles mit entsprechend der Baulandkategorie wie folgt festgelegt:
Paragraph 4
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 11.07.2008 in Kraft.
Aufgeschlagen am: 11.07.2008
Abgenommen am: 25.07.2008