Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der freien Plätze, wobei Aufnahmewerber aus der Gemeinde Eisenkappel-Vellach bei sonst gleichen Bedingungen unter Berücksichtigung der familiären Situation gemeindefremden Aufnahmewerbern vorzuziehen sind.
H O R T O R D N U N G
der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach vom 20.12.2007, Zl. 3176-0/07, mit welcher die Hortordnung vom 16.11.2006, Zl: 2591-0/2006 geändert wird.
römisch eins.
Aufnahme
römisch zwei.
Vorschriften für den Besuch
römisch drei.
Beitrag der/des Erziehungsberechtigten
römisch vier.
Austritt, Entlassung
römisch fünf.
Betriebszeiten
römisch sechs.
Inkrafttreten
Angeschlagen am: 21.12.2007
Abgenommen am: 07.01.2008