AktID:      A/1434/2022

DokID:      D/10985/2022

2. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2022

KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Eberndorf vom 20.09.2022

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit

vom 21.09.2022 bis 28.09.2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Eberndorf (http://www.eberndorf.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Wolfgang Stefitz