AktID: A/1434/2022
DokID: D/10985/2022
2. Nachtragsvoranschlagsverordnung 2022
KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Eberndorf vom 20.09.2022
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 8, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit
vom 21.09.2022 bis 28.09.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Eberndorf (http://www.eberndorf.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Wolfgang Stefitz