Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Weißenstein vom 04.04.2024, Zahl 900-4/2023, mit welcher der Rechnungsabschluss 2023 für die Marktgemeinde Weißenstein beschlossen wird.

Gemäß

                                                                                                § 54
   Abs.3
Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 66/2020

Bürgermeister

Harald Haberle