VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Weißenstein vom 20. Juli 2023, GZ.:031-3/2023,

genehmigt mit Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 29. September 2023, Zahl: 15-Ro-127-1/2-2023 mit welcher der Flächenwidmungsplan geändert wird.


Gemäß Paragraph 13, in Verbindung mit Paragraph 34 und Paragraph 52, des Kärntner Raumordnungsgesetz 2021– K-ROG 2021 idgF. wird verordnet:


§ 1
Änderung des Flächenwidmungsplans


(1) Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Weißenstein wird wie folgt geändert:

Onr.: (3a/2023)
Umwidmung: Grünland - für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland
in Bauland Wohngebiet
Grundstücke: 618 (Teilfläche 5.940 m²), KG Weißenstein

Onr.: (3b/2023)

Umwidmung: Grünland - für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland in
Grünland Garten

Grundstücke: 612 (ca. 1.733 m2), KG Weißenstein


(2)         Die planliche Darstellung in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil
      dieser Verordnung.


§ 2
Inkrafttreten


Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen
Amtsblatt in Kraft.

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Der Bürgermeister:

(Harald Haberle)

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