Zahl: 031-2/02-2022 Weißenstein am 10.11.2022
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Weißenstein vom 13.10.2022, Zahl: 031-2/02-2022, mit welcher die Verordnung des Gemeinderates vom 22.03.2016, Zahl 031-2/2016 über die Festlegung eines Aufschließungsgebietes geändert wird.
Gemäß den Bestimmungen des Paragraph 41, Absatz eins, des Kärntner Raumordnungsgesetzes 2021, Landesgesetzblatt Nr. 59 aus 2021,, in Verbindung mit Paragraph 15, der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998, in der Fassung Landesgesetzblatt 80 aus 2020,, wird verordnet:
Paragraph eins,
1. Freigabe von Aufschließungsgebieten:
Bei dem als Bauland-Wohngebiet gewidmeten und als Aufschließungsgebiet festgelegten
Grundstück Nr. 582/10, KG Weißenstein im Ausmaß einer Teilfläche von ca. 4893 m2,
wird das Aufschließungsgebiet aufgehoben.
Die planliche Darstellung (Lageplan vom 18.08.2022 im Maßstab 1: 1000) in der Anlage bildet einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung.
Paragraph 2,
Diese Verordnung wird mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im elektronischen Amtsblatt in Kraft.
Für den Gemeinderat
Der Bürgermeister
Harald Haberle
Anlage: Lageplan 1:1000 vom 18.08.2022