römisch fünf E R O R D N U N G

der Marktgemeinde Paternion vom 13.07.2023, Zahl: 664-7/6/2023/Ing.Mü/Lö, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung der Sicherung des Verkehrs auf der Ebenwalder Straße in 9710 Ebenwald erlassen werden.

Gemäß Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, Ziffer 2, in Verbindung mit Paragraph 94, d der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, Bundesgesetzblatt 159 aus 1960,, in der derzeit geltenden Fassung wird verordnet:

Paragraph eins,

Aus Anlass von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten auf der der Ebenwalder Straße in 9710 Ebenwald am 17.07.2023 bis 19.07.2023 und am 24.07.2023, jeweils ganztägig werden nachstehende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

a)    Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art durch Ebenwald in 9710 Ebenwald im Bereich vom Weisslahnerbach. Die Umleitung erfolgt für den Verkehr aus Süd-Osten kommend über die B100 Drautalstraße, für den Verkehr aus Nord-Westen kommend über die Rubländer Straße.

b)    Vorankündigung der Maßnahmen an der Kreuzung Unterdorfweg/Rubländer Straße in 9710 Feistritz/Drau „Durchfahrt Ebenwald im Bereich Weisslahnerbach gesperrt“

c)    Vorankündigung der Maßnahmen an der Kreuzung Rubländer Weg/B100 Drautal Bundesstraße in 9721 Stadelbach „Durchfahrt Ebenwald im Bereich Weisslahnerbach gesperrt“

Paragraph 2,

Gemäß Paragraph 44, Absatz eins, der StVO 1960 wird diese Verordnung durch Aufstellung nachstehender Straßenverkehrszeichen kundgemacht:

Verbotszeichen gemäß Paragraph 52, Ziffer eins, der StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ im Bereich der Parzelle 94/1, KG 75212 Rubland Umkehrmöglichkeit bei Zufahrt Rotlahner.

Verbotszeichen gemäß Paragraph 52, Ziffer eins, der StVO „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ auf der Parzelle 63, KG 75212 Rubland Umkehrmöglichkeit beim Forstweg.

Paragraph 3,

Gemäß Paragraph 44, Absatz eins, der StVO 1960 tritt diese Verordnung zum Zeitpunkt der Aufstellung der Straßenverkehrszeichen in Kraft und wird mit deren Entfernung wieder rechtsunwirksam.

Paragraph 4,

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß Paragraph 99, Absatz 3, der StVO 1960 geahndet.

Freundliche Grüße

Diethard Nagelschmied

Vizebürgermeister

Ergeht an:

Swietelsky AG, 9701 Rothenthurn, Mauthbrücken 7

Polizeiinspektion Feistritz/Drau

Ergeht zur Kenntnis an:

Marktgemeinde Weißenstein, Dorfplatz 10, 9721 Weißenstein