römisch fünf E R O R D N U N G
der Marktgemeinde Paternion vom 01.08.2023, Zahl: 664-7/08/2023/Ing.Mü/Lö, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung der Sicherung des Verkehrs auf dem Quellenweg in Feffernitz erlassen werden.
Gemäß Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 94, d der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, in der derzeit geltenden Fassung wird verordnet:
Paragraph eins,
Aus Anlass von Grabungs- und Verlegearbeiten auf dem Quellenweg in Feffernitz vom 21.08.2023 bis 29.09.2023 von Montag bis Freitag, jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr werden nachstehende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
a) Überholverbot mehrspuriger Kraftfahrzeuge ab einer Entfernung von 25 m vor dem Baustellenbereich in beiden Richtungen,
b) Wartepflicht bei (für) Gegenverkehr für den unmittelbaren Baustellenbereich im Bedarfsfalle,
c) Kurzfristige Anhaltungen des Verkehrs im Bedarfsfalle in Absprache mit der Exekutive.
Paragraph 2,
Gemäß Paragraph 44, Absatz eins, der StVO 1960 wird diese Verordnung durch Aufstellung nachstehender Straßenverkehrszeichen kundgemacht:
1. Verbotszeichen gemäß § 52 Z 4a bzw. 4b StVO 1960 „Überholen verboten“ bzw. „Ende des Überholverbotes“ an den in § 1 Abs. 1 lit. a) festgelegten Stellen.
2. Verbotszeichen gemäß § 52 Z 5 StVO 1960 „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ und Hinweiszeichen gemäß § 53 Z 7a StVO 1960 „Wartepflicht für Gegenverkehr“ an den in § 1 Abs. 1 lit. b) festgelegten Stellen.
Paragraph 3,
Gemäß Paragraph 44, Absatz eins, der StVO 1960 tritt diese Verordnung zum Zeitpunkt der Aufstellung der Straßenverkehrszeichen in Kraft und wird mit deren Entfernung wieder rechtsunwirksam.
Paragraph 4,
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß Paragraph 99, Absatz 3, der StVO 1960 geahndet.
Manuel Müller
Bürgermeister