römisch fünf E R O R D N U N G
der Marktgemeinde Paternion vom 28.05.2024, Zahl: 664-7/06/2024/Ing.Mü/Lö, mit welcher vorübergehende Maßnahmen zur Regelung der Sicherung des Verkehrs auf dem Rautweg in Paternion erlassen werden.
Gemäß Paragraph 43, Absatz eins, Litera b, Ziffer 2, in Verbindung mit Paragraph 94, d der Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024, wird verordnet:
Paragraph eins,
1. Aus Anlass von Grabungs- und Verlegearbeiten auf dem Rautweg in Paternion zwischen 05.06.2024 und 07.06.2024, in der Zeit von 07.00 bis 18.00 Uhr, werden nachstehende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Halbseitige Sperre des Rautweges ab der Liegenschaft Rautweg 203. Ein Fahrstreifen hat im Zuge der Bauarbeiten für die Zu- und Abfahrten der Anrainer frei zu bleiben.
2. Für 24.06.2024 werden nachstehende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Sperre des Rautweges ab der Liegenschaft Rautweg 203. Umleitung des Verkehrs nicht möglich.
Paragraph 2,
Gemäß Paragraph 44, Absatz eins, der StVO 1960 wird diese Verordnung durch Aufstellung nachstehender Straßenverkehrszeichen kundgemacht:
Vorschriftszeichen gemäß Paragraph 52, Zif. 5 der StVO 1960 „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ für den Verkehr von Osten kommend und Hinweiszeichen gemäß Paragraph 53, Zif. 7a der StVO 1960 „Wartepflicht für Gegenverkehr“ für den Verkehr von Westen kommend für den in Paragraph eins, Absatz eins, beschriebenen Zeitraum.
Vorschriftszeichen gemäß Paragraph 52, Zif. 1 der StVO 1960 „Fahrverbot (in beiden Richtungen)“ an der in Paragraph eins, Absatz 2, beschriebenen Stelle.
Paragraph 3,
Gemäß Paragraph 44, Absatz eins, der StVO 1960 tritt diese Verordnung zum Zeitpunkt der Aufstellung der Straßenverkehrszeichen in Kraft und wird mit deren Entfernung wieder rechtsunwirksam.
Paragraph 4,
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß Paragraph 99, Absatz 3, der StVO 1960 geahndet.
Manuel Müller
Bürgermeister