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Datum

 

200/7/2018/Eb/Mo

09. Oktober 2018

Schulische Nachmittagsbetreuung - Tarifordnung

römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 08.10.2018, Zahl 200/7/2018/Eb/Mo, mit der die Tarifordnung für die schulische Tagesbetreuung ausgeschrieben wird.

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes – SchoG – BGBl.Nr. 242/1962, idgF in Verbindung mit Paragraph 68, Absatz eins a, des Kärntner Schulgesetzes –
K-SchgG, LGBl.Nr. 58/2000, idgF, wird verordnet:

Paragraph eins,

Beitragsgrund

Für den Besuch des Betreuungsteiles und die Verpflegung in der schulischen Tagesbetreuung an der Volksschule Feistritz/Drau werden von den Erziehungsberechtigten Beiträge eingehoben.

Paragraph 2,

Beitragshöhe

Für das Schuljahr 2018/2019 werden die Beiträge gemäß Paragraph eins, wie folgt festgesetzt und eingehoben:

a)    Betreuung an einem Tag               pro Monat  EUR 23,00

b)    Betreuung an zwei Tagen  pro Monat  EUR 48,00

c)    Betreuung an drei Tagen   pro Monat  EUR 68,00

d)    Betreuung an vier Tagen  pro Monat  EUR 78,00

e)    Betreuung an fünf Tagen  pro Monat  EUR 88,00

Alle Beträge verstehen sich inkl. Ust. und ohne Verpflegung.

Paragraph 3,

Sonstige Beiträge

Die Höhe des Essensbeitrages beträgt EUR 4,54 pro Portion (Vorspeise, Hauptspeise, Nachspeise).

Paragraph 4,

Für ein in derselben Einrichtung betreutes Geschwisterkind wird eine Ermäßigung in Höhe von 30 %, für ein zweites Geschwisterkind eine solche in Höhe von 50 % auf die obigen Beiträge gewährt.

Paragraph 5,

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 09.10.2018 in Kraft.

Der Bürgermeister

Ing. Alfons ARNOLD