VERORDNUNG
des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion
vom 29. April 2021, Zahl: 004/1/2021/Eb, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden
(Referatsaufteilung)
Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung 1998 – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2020, - und der von der Landesregierung mit Bescheid vom 19.05.2021, Zahl: 03-VL111-30/4-2021 erteilten Genehmigung wird verordnet:
§1
Aufgabenverteilung
Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes wie folgt aufgeteilt:
REFERAT 1 - Bürgermeister Manuel MÜLLER
Vertretung der Marktgemeinde Paternion,
Koordinierung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches,
Vorstand des Gemeindeamtes, Personalangelegenheiten, Bevollmächtigung von Gemeindebediensteten,
Regelung der inneren Einrichtungen zur Besorgung der Gemeindeaufgaben,
Zivilrechtsangelegenheiten,
Presse- und Informationsdienst, Mitteilungsblatt/Gemeindekurier
Alters- und sonstige Ehrungen und Gratulationen, Empfänge, Städtepartnerschaften,
Städtebund- und Gemeindebundangelegenheiten, Angelegenheiten der Verwaltungs-gemeinschaft, Wahlen
Sämtliche Angelegenheiten der Abgabenverwaltung, Finanzwirtschaft einschließlich Voranschläge und Rechnungsabschluss
Fundwesen
Angelegenheiten der Wohnungsvergaben
sämtliche Angelegenheiten des Schulwesens
Gesundheitswesen und Gesundheitspolizei, Zivilschutz, Katastrophenpläne, Gefahrenzonenplan, Feuerwehr- und Feuerlöschwesen
Agenden der örtlichen Baupolizei, Liegenschaftsverwaltung, Verwaltung des öffentlichen Gutes, Wirtschaftshof der Gemeinde
Gewerbeangelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen
REFERAT 2 - Erster Vizebürgermeister Diethard NAGELSCHMIED
alle Angelegenheiten des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungspläne,
Hoch- und Tiefbau
Wohn- und Siedlungswesen, alle Angelegenheiten der Orts- und Regionalentwicklung/ORE und des Verkehrs
Park- und Gartenanlagen
öffentliche Straßenbeleuchtung, Straßen- und Ortsbenennungen
alle Angelegenheiten des Kultur- und Vereinswesens, Pflege und Förderung der Kunst, Ausstellungen und Vorträge, Kultur- und Sportveranstaltungen
Angelegenheiten des Sports, Sportstätten
Gemeindeschwimmbad und dazugehörende Anlagen, Schiliftanlagen
REFERAT 3 - Zweite Vizebürgermeisterin Mag.a Claudia DIDL
Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehrswerbung einschließlich Prospektmaterial, Zimmerpreislisten, Fremdenverkehrsveranstaltungen
Angelegenheiten der Region Villach GesmbH
Ausbau und Markierung von Wanderwegen, Veranstaltungskalender, Ortsbild und Ortsverschönerung, Blumenschmuckwettbewerbe
Marktwesen einschließlich örtliche Marktpolizei
EU-Agenden – Förderwesen
alle Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Sicherheit, soweit sie nicht in die Kompetenz des Bürgermeisters fallen
Klimabündnis, e5-Gemeinde, ARGE Unteres Drautal/KEM/AMUD
alle Angelegenheiten der Energieversorgung
REFERAT 4 - Drittes Vorstandsmitglied Cornelia PESENTHEINER
alle Angelegenheiten des Sozialwesens
sämtliche Angelegenheiten der Jugend, Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge
Angelegenheiten der Kindergärten
gemeindeeigene Spielplätze
Seniorenbetreuung, Erwachsenenbildung - Vorträge, Gesunde Gemeinde
Gemeindebücherei
REFERAT 5 - Viertes Vorstandsmitglied Anton GASSER
Schneeräumung und Straßenreinigung
Abfallbeseitigung und Müllentsorgung,
Kanalisation, Gemeindewasserversorgungsanlage, Löschwasserversorgung
Angelegenheiten der Friedhöfe, Verwaltung des Kommunalfriedhofes Feistritz/Drau, Bestattungswesen
Verwaltung der Gemeinschaftshäuser Feistritz/Drau, Feffernitz und Paternion
REFERAT 6 - Fünftes Vorstandsmitglied Alfred URBAN
Alle Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft,
Nutztierhaltung und Tierzuchtförderung, Veterinärwesen
Verwaltung des gemeindeeigenen Fischwassers, Jagd- und Imkereiwesen
Wildbachbegehungen und Ausführung des jeweils auf Bundes- und Landesebene geltenden Forstgesetzes, soweit eine Kompetenz der Gemeinde gegeben ist
Angelegenheiten der Wald- und Flurpolizei
§2
Zuständigkeit des Bürgermeisters
Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.
§3
Vertretung im Verhinderungsfall
Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfall wie folgt zu vertreten:
Der 1. Vizebürgermeister DIETHARD NAGELSCHMIED wird vertreten durch das sechste Vorstandsmitglied Bürgermeister Manuel MÜLLER
die 2. Vizebürgermeisterin Mag.a CLAUDIA DIDL wird vertreten durch das dritte Vorstandsmitglied Cornelia PESENTHEINER
das dritte Vorstandsmitglied CORNELIA PESENTHEINER wird vertreten durch das zweite Vorstandsmitglied Mag.a CLAUDIA Didl
das vierte Vorstandsmitglied ANTON GASSER wird vertreten durch das fünfte Vorstandsmitglied Alfred URBAN
das fünfte Vorstandsmitglied ALFRED URBAN wird vertreten durch das vierte Vorstandsmitglied Anton GASSER
§4
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 15. Oktober 2019, Zahl: 004/1/2019/Eb/Mo, außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Manuel Müller