VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion

vom 29. April 2021, Zahl: 004/1/2021/Eb, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden

(Referatsaufteilung)


Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung 1998 – K-AGO, Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2020, - und der von der Landesregierung mit Bescheid vom 19.05.2021, Zahl: 03-VL111-30/4-2021 erteilten Genehmigung wird verordnet:

§1

Aufgabenverteilung

Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß Paragraph 69, Absatz 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister, die Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes wie folgt aufgeteilt:

REFERAT 1 - Bürgermeister Manuel MÜLLER

Vertretung der Marktgemeinde Paternion,

Koordinierung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches,

Vorstand des Gemeindeamtes, Personalangelegenheiten, Bevollmächtigung von Gemeindebediensteten,

Regelung der inneren Einrichtungen zur Besorgung der Gemeindeaufgaben,

Zivilrechtsangelegenheiten,

Presse- und Informationsdienst, Mitteilungsblatt/Gemeindekurier

Alters- und sonstige Ehrungen und Gratulationen, Empfänge, Städtepartnerschaften,

Städtebund- und Gemeindebundangelegenheiten, Angelegenheiten der Verwaltungs-gemeinschaft, Wahlen

Sämtliche Angelegenheiten der Abgabenverwaltung, Finanzwirtschaft einschließlich Voranschläge und Rechnungsabschluss

Fundwesen

Angelegenheiten der Wohnungsvergaben

sämtliche Angelegenheiten des Schulwesens

Gesundheitswesen und Gesundheitspolizei, Zivilschutz, Katastrophenpläne, Gefahrenzonenplan, Feuerwehr- und Feuerlöschwesen

Agenden der örtlichen Baupolizei, Liegenschaftsverwaltung, Verwaltung des öffentlichen Gutes, Wirtschaftshof der Gemeinde

Gewerbeangelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen

REFERAT 2 - Erster Vizebürgermeister Diethard NAGELSCHMIED

alle Angelegenheiten des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungspläne,

Hoch- und Tiefbau

Wohn- und Siedlungswesen, alle Angelegenheiten der Orts- und Regionalentwicklung/ORE und des Verkehrs

Park- und Gartenanlagen

öffentliche Straßenbeleuchtung, Straßen- und Ortsbenennungen

alle Angelegenheiten des Kultur- und Vereinswesens, Pflege und Förderung der Kunst, Ausstellungen und Vorträge, Kultur- und Sportveranstaltungen

Angelegenheiten des Sports, Sportstätten

Gemeindeschwimmbad und dazugehörende Anlagen, Schiliftanlagen

REFERAT 3 - Zweite Vizebürgermeisterin Mag.a Claudia DIDL

Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehrswerbung einschließlich Prospektmaterial, Zimmerpreislisten, Fremdenverkehrsveranstaltungen

Angelegenheiten der Region Villach GesmbH

Ausbau und Markierung von Wanderwegen, Veranstaltungskalender, Ortsbild und Ortsverschönerung, Blumenschmuckwettbewerbe

Marktwesen einschließlich örtliche Marktpolizei

EU-Agenden – Förderwesen

alle Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Sicherheit, soweit sie nicht in die Kompetenz des Bürgermeisters fallen

Klimabündnis, e5-Gemeinde, ARGE Unteres Drautal/KEM/AMUD

alle Angelegenheiten der Energieversorgung

REFERAT 4 - Drittes Vorstandsmitglied Cornelia PESENTHEINER

alle Angelegenheiten des Sozialwesens

sämtliche Angelegenheiten der Jugend, Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge

Angelegenheiten der Kindergärten

gemeindeeigene Spielplätze

Seniorenbetreuung, Erwachsenenbildung - Vorträge, Gesunde Gemeinde

Gemeindebücherei

REFERAT 5 - Viertes Vorstandsmitglied Anton GASSER

Schneeräumung und Straßenreinigung

Abfallbeseitigung und Müllentsorgung,

Kanalisation, Gemeindewasserversorgungsanlage, Löschwasserversorgung

Angelegenheiten der Friedhöfe, Verwaltung des Kommunalfriedhofes Feistritz/Drau, Bestattungswesen

Verwaltung der Gemeinschaftshäuser Feistritz/Drau, Feffernitz und Paternion

REFERAT 6 - Fünftes Vorstandsmitglied Alfred URBAN

Alle Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft,

Nutztierhaltung und Tierzuchtförderung, Veterinärwesen

Verwaltung des gemeindeeigenen Fischwassers, Jagd- und Imkereiwesen

Wildbachbegehungen und Ausführung des jeweils auf Bundes- und Landesebene geltenden Forstgesetzes, soweit eine Kompetenz der Gemeinde gegeben ist

Angelegenheiten der Wald- und Flurpolizei

§2

Zuständigkeit des Bürgermeisters

Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.

§3

Vertretung im Verhinderungsfall


Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfall wie folgt zu vertreten:

Der 1. Vizebürgermeister DIETHARD NAGELSCHMIED wird vertreten durch das sechste Vorstandsmitglied Bürgermeister Manuel MÜLLER

die 2. Vizebürgermeisterin Mag.a CLAUDIA DIDL wird vertreten durch das dritte Vorstandsmitglied Cornelia PESENTHEINER

das dritte Vorstandsmitglied CORNELIA PESENTHEINER wird vertreten durch das zweite Vorstandsmitglied Mag.a CLAUDIA Didl

das vierte Vorstandsmitglied ANTON GASSER wird vertreten durch das fünfte Vorstandsmitglied Alfred URBAN

das fünfte Vorstandsmitglied ALFRED URBAN wird vertreten durch das vierte Vorstandsmitglied Anton GASSER

§4

Inkrafttreten

(1)     Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

(2)     Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 15. Oktober 2019, Zahl: 004/1/2019/Eb/Mo, außer Kraft.



Der Bürgermeister:

Manuel Müller