römisch fünf E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 15. Oktober 2019, Zahl: 004/1/2019/Eb/Mo, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister, den ersten und zweiten Vizebürgermeister und die sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes aufgeteilt werden und die Vertretung der Gemeindevorstandsmitglieder geregelt wird (Referatsaufteilung)


Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung 1998 – K-AGO – Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2018, - und der von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet:

§1

Aufgabenverteilung

Aufgrund des Paragraph 69, Absatz 5 und 7 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung 1998 – K-AGO – Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 1998,, zuletzt in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 71 aus 2018, - und der von der Landesregierung mit Bescheid vom 16. Oktober 2019, Zahl: 03-VL111-30/2-2019 erteilten Genehmigung wird verordnet:

REFERAT 1:

Bürgermeister

Manuel MÜLLER

             Vertretung der Marktgemeinde Paternion, Koordinierung der Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches, Vorstand des Gemeindeamtes, Personalangelegenheiten, Bevollmächtigung von Gemeindebediensteten, Regelung der inneren Einrichtungen zur Besorgung der Gemeinde-aufgaben, Zivilrechtsangelegenheiten, Presse- und Informationsdienst, Mitteilungsblatt

             Alters- und sonstige Ehrungen und Gratulationen, Empfänge, Städtebund- und Gemeindebund-angelegenheiten, Städtepartnerschaften, Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft, Wahlen

             Sämtliche Angelegenheiten der Finanz-, Abgaben-verwaltung und -wirtschaft einschließlich Voranschläge und Rechnungsabschluss, Fundwesen

             Angelegenheiten der Wohnungsvergaben, sämtliche Angelegenheiten des Schulwesens, Gesundheitswesen und Gesundheitspolizei, Zivilschutz, Katastrophenpläne, Gefahrenzonenplan, Feuerwehr- und Feuerlöschwesen

             Agenden der örtlichen Baupolizei, Liegenschaftsverwaltung, Verwaltung des öffentlichen Gutes, Wirtschaftshof der Gemeinde

             Gewerbeangelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen

             alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich einem anderen Mitglied des Gemeindevorstandes zugeteilt sind

REFERAT 2:

Erster Vizebürgermeister

Diethard NAGELSCHMIED

             alle Angelegenheiten des Kultur- und Vereinswesens, Pflege und Förderung der Kunst, Ausstellungen und Vorträge, Kulturveranstaltungen, Gemeindebücherei

             Angelegenheiten des Sports, Sportstätten, Sport-veranstaltungen, Gemeindeschwimmbad und dazugehörende Anlagen, Kleinschischleppliftanlagen

             alle Angelegenheiten des Umweltschutzes und der Sicherheit, soweit sie nicht in die Kompetenz des Bürgermeisters fallen, Klimabündnis, e5-Gemeinde

             alle Angelegenheiten der Energieversorgung

REFERAT 3:

Zweite Vizebürgermeisterin

Cornelia PESENTHEINER

             alle Angelegenheiten des Sozialwesens, sämtliche Angelegenheiten der Jugend, Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge, Angelegenheiten der Kindergärten, Spielplätze, Erwachsenenbildung (Vorträge), Gesunde Gemeinde, Seniorenbetreuung

REFERAT 4:

Drittes Vorstandsmitglied

Dipl. Ing. Johann PICHORNER

             Fremdenverkehr, Fremdenverkehrsförderung, Fremdenverkehrswerbung einschließlich Prospektmaterial, Fremdenverkehrsveranstaltungen, Ausbau und Markierung von Wanderwegen, Veranstaltungskalender, Zimmerpreislisten, Angelegenheiten der Region Villach GesmbH

             Ortsbild und Ortsverschönerung

             Marktwesen einschl. örtliche Marktpolizei

             Wildbachbegehungen und Ausführung des jeweils auf Bundes- und Landesebene geltenden Forstgesetzes, soweit eine Kompetenz der Gemeinde gegeben ist

             Angelegenheiten der Wald- und Flurpolizei

             Verwaltung des gemeindeeigenen Fischwassers, Jagd- und Imkereiwesen

REFERAT 5:

Viertes Vorstandsmitglied

Anton GASSER

             alle Angelegenheiten des Flächenwidmungsplanes und der Bebauungspläne, Wohn- und Siedlungswesen, alle Angelegenheiten der ORE und des Verkehrs, Park- und Gartenanlagen, öffentliche Straßenbeleuchtung, Straßen- und Ortsbenennungen

             Schneeräumung und Straßenreinigung

             Hoch- und Tiefbauangelegenheiten

             alle Angelegenheiten der Abfallbeseitigung und Müllentsorgung, Kanalisation, Gemeindewasser-versorgungsanlage und Löschwasserversorgung

             Verwaltung der Gemeinschaftshäuser Feistritz/Drau, Feffernitz und Paternion

             Angelegenheiten der Friedhöfe, Verwaltung des Kommunalfriedhofes Feistritz/Drau, Bestattungswesen

REFERAT 6:

Fünftes Vorstandsmitglied

Markus MÖSSLER

             Alle Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft, Nutztierhaltung und Tierzuchtförderung,

             Veterinärwesen,

             künstliche Besamungen

§2

Zuständigkeit des Bürgermeisters

Alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, die nicht taxativ einem Referenten zugewiesen wurden, fallen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters.

§3

Vertretung im Verhinderungsfall


Die Mitglieder des Gemeindevorstandes haben sich im Verhinderungsfall wie folgt zu vertreten:

Der 1. Vizebürgermeister DIETHARD NAGELSCHMIED wird vertreten durch das sechste Vorstandsmitglied Bürgermeister Manuel MÜLLER

die 2. Vizebürgermeisterin CORNELIA PESENTHEINER wird vertreten durch das vierte Vorstandsmitglied Anton GASSER

das Vorstandsmitglied ANTON GASSER wird vertreten durch das zweite Vorstandsmitglied Cornelia PESENTHEINER

das Vorstandsmitglied DI JOHANN PICHORNER wird vertreten durch das fünfte Vorstandsmitglied Markus MÖSSLER

das Vorstandsmitglied MARKUS MÖSSLER wird vertreten durch das dritte Vorstandsmitglied DI Johann PICHORNER

§4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Internet in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 28. April 2015, Zahl: 004/0/1/2015/Eb/Ho, außer Kraft.



Der Bürgermeister:

Manuel Müller