KUNDMACHUNG

des Bürgermeisters der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See vom 7. Dezember 2021, Zl. 000-9/re-2021

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

7. Dezember 2021 bis 14. Dezember 2021

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde https://www.finkenstein.gv.at bereitgestellt wird.

Hinweise zur Covid-19 Situation:

Im Parteienverkehr am Gemeindeamt ist eine FFP2-Maske zu tragen. Es gilt ein Mindestabstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Es gelten nach wie vor die üblichen Öffnungszeiten. Unabhängig davon bitten wir Sie, nur unaufschiebbare und dringende Amtswege persönlich zu erledigen. Nach Möglichkeit sind Anliegen telefonisch oder per E-Mail einzubringen.

Der Bürgermeister:

Christian Poglitsch