Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ferndorf vom 23. Juli 2013, Zahl: 340/1/2013, mit der eine Ortsbildschutzverordnung beschlossen wird
Gemäß Paragraph 5, Absatz eins und 3 des Kärntner Ortsbildpflegegesetzes 1990 (K-OBG), Landesgesetzblatt Nr. 32 aus 1990,, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 107 aus 2012,, wird verordnet:
Paragraph eins, Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatständern
In sämtlichen Ortsbereichen der Gemeinde
Ferndorf ist das Aufstellen von nicht ortsfesten
Plakatständern, deren Ausmaß 120 cm Höhe und 90 cm Breite nicht übersteigen darf, zulässig, wobei pro Werber maximal zwei Plakat-ständer je Ortsbereich für die Dauer von höchstens vier Wochen vor und einer Woche nach der Veranstaltung aufgestellt werden dürfen.
Paragraph 2, Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister:
i. römisch fünf. (Haller)
Angeschlagen am: 31.07.2013
Abgenommen am: 16.08.2013