Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des 1. Nachtragsvoranschlages
Zl.: D/7895/2025
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 13.11.2025.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
14.11.2025 bis 20.11.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler