Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des 1. Nachtragsvoranschlages

Zl.: D/7740/2024

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 11.10.2024. 

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

11.10.2024 bis 17.10.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler