Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des 1. Nachtragsvoranschlages
Zl.: D/7740/2024
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 11.10.2024.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
11.10.2024 bis 17.10.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler