Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages
Zl.: D/6915/2022
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 07.12.2022.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
07.12.2022 bis 16.12.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler