Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages

Zl.: D/6915/2022

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 07.12.2022.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

07.12.2022 bis 16.12.2022

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler