Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des 1. Nachtragsvoranschlages
Zl.: D/2740/2022
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 23.06.2022.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlages für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
24.06.2022 bis 30.06.2022
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler