Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages
Zl.: A/1922/2024
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 05.12.2024.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
06.12.2024 bis 13.12.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler