Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages

Zl.: A/1922/2024

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 05.12.2024.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

06.12.2024 bis 13.12.2024

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler