Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages

Zl.: A/1890/2025

Kundmachung

des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 04.12.2025.

Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom

05.12.2025 bis 12.12.2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:

Gottfried Kogler