Betrifft: Kundmachung des Entwurfes des Voranschlages
Zl.: A/1890/2025
Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 04.12.2025.
Gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBI. Nr. 80/2019, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit vom
05.12.2025 bis 12.12.2025
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt wird.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler