Kundmachung
des Bürgermeisters der Gemeinde Krems in Kärnten vom 09.04.2024, Zl. A/0105/2024
Gemäß Paragraph 54, Absatz 5, Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz – K-GHG, Landesgesetzblatt Nr. 80 aus 2019,, zuletzt in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 66 aus 2020,, wird kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Krems in Kärnten in seiner Sitzung am 05.04.2024 den Rechnungsabschluss 2023 beschlossen hat.
Der Rechnungsabschluss 2022 einschließlich der textlichen Erläuterungen liegt in der Zeit vom
10.04.2024 bis 07.05.2024
während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und wird im Internet im elektronischen geführten Amtsblatt der Gemeinde
(https://www.amtstafel.at/Gemeindeverordnungen_Ktn/20642)
sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.krems-in-kaernten.at) bereitgestellt.
Der Bürgermeister:
Gottfried Kogler